ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. GELTUNGSBEREICH

Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen im Verhältnis zwischen dem Mieter und der Dronia Ferienvermietung GmbH, Am Fahrenkrog 17, 23730 Sierksdorf (im Folgenden: Dronia Ferienvermietung) sowie dem Vermieter der Ferienwohnung. Der Mietvertrag wird von Dronia Ferienvermietung im Namen und mit Vollmacht des Eigentümers der jeweiligen Ferienwohnung abgeschlossen. Dieser, nicht Dronia Ferienvermietung, ist Vermieter der Wohnung. Dronia Ferienvermietung ist nur als Vermittler tätig und erbringt die Vermietungsleistung im Namen und für Rechnung des Vermieters. Dronia Ferienvermietung ist nicht Reiseveranstalter im Sinne von § 651a Abs. 1 BGB. Für die Erfüllung der Vermieterpflichten haftet ausschließlich der Vermieter.

2. VERTRAGSSCHLUSS

Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Vermieter wie folgt zustande.

(1) Mit Eingabe der notwendigen Angaben auf der jeweiligen Internet-Buchungsplattform und dem Klick auf den Button zur zahlungspflichtigen Bestellung, der mit den Worten „kostenpflichtig buchen“ oder einer entsprechenden eindeutigen Formulierung beschriftet ist, erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht. Mit Erhalt des Mietvertrages von Dronia ferienvermietung ist der Vertrag geschlossen.

(2) Erklärt der Mieter seine verbindliche Buchungsabsicht persönlich vor Ort, per E-Mail, per Telefon oder per Brief, erhält der Mieter den Mietvertrag. Dieser Vertrag wird durch den fristgerechten Eingang der vertraglich vereinbarten Anzahlung oder die Unterschrift des Mieters geschlossen.

3. MIETGEGENSTAND

(1) Das Mietverhältnis umfasst das auf dem Mietvertrag beschriebene Objekt. Alle Objekte sind vollständig möbliert und ausgestattet. Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Bettwäsche, Handtücher, Kinderbett oder Hochstuhl nicht gestellt. Eine Bestellung dieser Gegenstände ist gegen zusätzliches Entgelt möglich.

(2) Die im Mietvertrag vereinbarte Mietzeit ist bindend. Eine verspätete Anreise oder eine verfrühte Abreise wird nicht erstattet bzw. vergütet.

(3) Das Mietobjekt darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl bewohnt und belegt werden. Das Mietobjekt darf durch den Mieter nicht an Dritte vermietet oder sonst entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden.

(4) Der Mieter hat das Mietobjekt und die darin vorhandenen Einrichtungsgegenstände schonend und pfleglich zu behandeln. Sofern im Mietvertrag nicht ausdrücklich Abweichendes vereinbart ist, dürfen keine Haustiere in das Mietobjekt mitgebracht werden. Bei der Buchung eines Nichtraucherobjekts ist das Rauchen im Objekt untersagt.

(5) Der Mieter hat etwaige Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes und des Inventars unverzüglich Dronia Ferienvermietung anzuzeigen.

(6) Dronia Ferienvermietung hat keinen Einfluss auf Größe und Lage eines zum Mietobjekt gehörigen Pkw-Parkplatzes. Soweit dem Mieter ein Stellplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Mietgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet Dronia Ferienvermietung nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Unter- oder Weitervermietung des Stellplatzes ist untersagt.

(7) Falls dem Mieter im Mietobjekt ein Internet Anschluss zur Verfügung steht, gilt Folgendes: Der Mieter verpflichtet sich, den Internetanschluss nicht zu nutzen für

  • die Verbreitung oder den Empfang von strafbaren und/oder rechts- und/oder sittenwidrigen Inhalten oder Hinweise auf solche Inhalte;
  • rechtswidrige Kontaktaufnahmen;
  • die Verletzung von nationalen und/oder internationalen Urheber-, Marken-, Patent-, Namens- und/oder Kennzeichnungsrechten sowie sonstigen gewerblichen Schutz- und Persönlichkeitsrechten;
  • das Eindringen in fremde Datennetzwerke, Datenspeicher oder Endgeräte;
  • die Herstellung von Verbindungen, die Zahlungen oder andere Gegenleistungen Dritter an Mieter oder Dritte zur Folge haben;
  • den unaufgeforderten Nachrichtenversand („Spamming“);
  • die Benutzung von Einrichtungen oder für das Ausführen von Anwendungen, die zu Störungen/Veränderungen der Funktionalität oder Struktur des zur Verfügung gestellten Internetanschlusses führen oder führen können.

Im Falle des Verstoßes gegen diese Pflichten haftet der Mieter Dronia Ferienvermietung bzw. dem Vermieter des Mietobjekts auf Schadensersatz. Der Mieter verpflichtet sich, Dronia Ferienvermietung und den Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei zu stellen, die sich aus einem Verstoß gegen die vorstehenden Pflichten oder aus dem Gesetz ergeben. Sofern Verbindungsprobleme auftreten, ist Dronia Ferienvermietung bemüht, diese zu beheben. Schadenersatzansprüche des Mieters sind insoweit ausgeschlossen.

4. MIETE, ZAHLUNGEN

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die für das Mietobjekt und die von ihm eventuell zusätzlich in Anspruch genommenen Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise an Dronia Ferienvermietung zu zahlen. Der vereinbarte Preis schließt die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Die im Gesamtpreis enthaltenen Positionen der Endreinigung und der Buchungsgebühr sind obligatorisch.

(2) Der Mieter hat bis zu dem im Mietvertrag angegebenen Datum eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises, an Dronia Ferienvermietung zu leisten. Der Restbetrag ist durch den Mieter bis spätestens 30 Tage vor dem Anreisetag an Dronia Ferienvermietung zu zahlen. Maßgeblich ist der Zahlungseingang bei Dronia Ferienvermietung. Bei kurzfristigen Buchungen (Buchungen/Reservierungen 30 Tage vor Mietbeginn) ist der gesamte Mietpreis vorab zu überweisen.

5. STORNIERUNG / NICHTANTRITT / UMBUCHUNG

(1) Dem Mieter wird das Recht zum Stornieren des Mietvertrages eingeräumt. Der Mieter hat die Stornierung schriftlich gegenüber Dronia Ferienvermietung zu erklären. Dronia Ferienvermietung bemüht sich in diesem Fall, das Objekt anderweitig zu vermieten. Es besteht diesbezüglich aber keine Verpflichtung. Sollte das Objekt nicht anderweitig vermietet werden können, gelten folgende Storno- bzw. Rücktrittspauschalen:

  • bis zum 45. Tag vor Mietbeginn werden 15% des Mietpreises,
  • bis zum 30. Tag vor Mietbeginn werden 25% des Mietpreises,
    bis zum 21. Tag vor Mietbeginn werden 50% des Mietpreises,
  • danach werden 90% des Mietpreises in Rechnung gestellt.

Als Stichtag für die Berechnung der Frist gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei Dronia Ferienvermietung. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Mieter, der Nachweis eines höheren Schadens bleibt Dronia Ferienvermietung vorbehalten.

(2) Bei Rücktritt wird in jedem Fall aufgrund des höheren Verwaltungsaufwands eine Bearbeitungsgebühr von € 60,00 erhoben. Die Reservierungsgebühr ist nicht erstattbar. Dronia Ferienvermietung empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

(3) Auf Umbuchungen besteht generell kein Anspruch. Erfüllt Dronia Ferienvermietung den Umbuchungswunsch innerhalb des gebuchten Ferienobjektes fällt für die Umbuchung eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 50,00 an.

Die Umbuchung in ein anderes Ferienobjekt ist mit einer Stornierung und Neubuchung gleichzusetzen. Es gelten die Bedingungen aus Punkt 5.1. und 5.2.

6. RÜCKTRITT DES VERMIETERS

(1) Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer 4 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Dronia Ferienvermietung gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Dronia Ferienvermietung berechtigt, vom Mietvertrag mit dem Mieter zurückzutreten.

(2) Dronia Ferienvermietung ist zudem berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, z.B. falls

  • höhere Gewalt oder andere vom Vermieter bzw. von Dronia Ferienvermietung nicht zu vertretende Umstände, die die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen,
  • ein Mietobjekt unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, etwa in der Person des Mieters oder des Zwecks, gebucht werden,
  • Dronia Ferienvermietung begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Ferienwohnung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Dronia Ferienvermietung oder des jeweiligen Eigentümers/Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Dronia Ferienvermietung zuzurechnen ist,
  • ein Verstoß gegen das Untervermietungs- und Überlassungsverbot gemäß Ziffer 3 der AGB vorliegt.

(3) Bei berechtigtem Rücktritt von Dronia Ferienvermietung entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz.

7. ANREISE, KURTAXE

(1) Das Mietobjekt steht dem Mieter am vereinbarten Anreisetag voraussichtlich ab 16.00 Uhr zur Verfügung.

(2) Die Schlüsselübergabe an den Mieter folgt nach vollständigem Eingang der Mietzahlung am Anreisetag im vertraglich vereinbarten Vermietungsbüro von Dronia Ferienvermietung, einem Partnerbüro oder auch über einen Schlüsselsafe am Objekt.

(3) Aufgrund der Satzung der Gemeinde besteht für Dronia Ferienvermietung die Verpflichtung, die Kurabgabe (OstseeCard) von dem Mieter einzuziehen. Die Kurkarten werden bei Anreise übergeben.

8. ABREISE

(1) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt am vertraglich vereinbarten Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu räumen und die ihm bei Anreise ausgehändigten Schlüssel am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr im Vermietungsbüro von Dronia Ferienvermietung zurückzugeben. Bei Schlüsselverlust haftet der Mieter.

(2) Das Mietobjekt ist von dem Mieter in folgendem Zustand zu hinterlassen:

  • besenrein
  • sämtliche Mülleimer entleert
  • Leergut und Altpapier entsorgt
  • Geschirr abgewaschen und verräumt
  • sämtliche Fenster, Türen und Tore verschlossen
  • Markisen eingefahren.

Nach Abreise des Mieters erfolgt eine obligatorische Endreinigung des Objekts durch Dronia Ferienvermietung.

Sollte das Objekt vom Mieter nicht gemäß diesen AGB hinterlassen worden sein, so behält sich Dronia Ferienvermietung die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen, insbesondere in Gestalt von zusätzlichen Reinigungskosten ausdrücklich vor.

 

9. HAFTUNG VON Dronia Ferienvermietung

Dronia Ferienvermietung haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Mieters gegen den Vermieter und Dronia Ferienvermietung auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn Dronia Ferienvermietung und/oder der Vermieter die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Für sonstige Schäden haften Dronia Ferienvermietung und der Vermieter nur in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Einer Pflichtverletzung von Dronia Ferienvermietung und/oder des Vermieters steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Dronia Ferienvermietung und/oder des Vermieters auftreten, wird Dronia Ferienvermietung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Mieters bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, dass ihm zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, oder dieser Geschäftsbedingungen sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen sind unwirksam.

(2) Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Vermietungsbüro von Dronia Ferienvermietung.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist im kaufmännischen Verkehr Oldenburg in Holstein. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand Oldenburg in Holstein.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung soll die gesetzliche Vorschrift treten. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

11. PERSONENBEZOGENE DATEN

Der Vermieter und Dronia Ferienvermietung erheben, verarbeiten und nutzen personenbezogene Daten des Mieters nur zweckbestimmt im Sinne des Vertragsverhältnisses soweit dies nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach dem BDSG und der DSGVO zulässig ist. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung durch den Vermieter und/oder Dronia Ferienvermietung kann der Mieter jederzeit der Datenschutzerklärung von Dronia Ferienvermietung entnehmen.